Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Gastaufnahmevertrag


Aus einer Zimmerbestellung, mit dem Abschluss des sogenannten "Gastaufnahmevertrages", ergeben sich Rechte und Pflichten für den Gast und Gastgeber.


Die Wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt:


1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen; sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.


2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner - also Gast und Gastgeber - zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei nicht Bereithaltung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.


4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10 % des Preises.


5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers bzw. Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.


6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der AG Bezirk des Gastgebers.